• Krebsfrüherkennung

    Gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien bieten wir unseren Patientinnen einmal im Jahr eine gründliche frauenärztliche Krebsvorsorge an. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

    Krebsvorsorge-Leistungen

    • Ab dem 20. Lebensjahr die Spiegeleinstellung mit der Entnahme des Krebsvorsorgeabstrichs vom Gebärmutterhals und die Tastuntersuchung des weiblichen Genitales.
    • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen.
    • Ab dem 35. Lebensjahr ein Co-Testing, d.h. sowohl ein zytologischer Abstrich als auch ein Abstrich auf humane Papillomviren (HPV) wird vom Muttermund entnommen.
    • Ab dem 50. Lebensjahr ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl einmal pro Jahr für die nächsten 5 Jahre.
    • Ab dem 55. Lebensjahr können Sie wählen zwischen einer Dickdarmspiegelung, die nach 10 Jahren wiederholt wird und dem Stuhltest, der dann nur noch alle 2 Jahre erfolgt. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne in unserer Sprechstunde.
    • Zwischen dem 50. Lebensjahr und dem 70. Lebensjahr werden alle Frauen alle 2 Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen.

    Wenn Pap Test und HPV Test unauffällig sind, wird die Abstrichentnahme nur noch alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In den Folgejahren zwei und drei erfolgen die Untersuchungen also ohne Abstrichentnahme.

    Um Ihre persönliche Sicherheit bei der Vorsorge zu erhöhen, bieten wir Ihnen selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und Abstrichkontrollen im Sinne einer erweiterten Krebsfrüherkennung an, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht übernommen werden. Nur so fühlen sich viele Frauen sicher.

    Bei auffälligen Tastbefunden oder Symptomen erfolgt dann selbstverständlich eine weitergehende Diagnostik, wie zum Beispiel ein Ultraschall des weiblichen Beckens oder des Brustdrüsengewebes.

    Da in Deutschland jedes Jahr weit über 70.000 Frauen an Brustkrebs erkranken, empfehlen wir Ihnen zusätzlich:

    • die Brust einmal im Monat (nach der Regelblutung) im Uhrzeigersinn abzutasten.
    • ab dem 20. Geburtstag Brustultraschall und ab dem 40. Geburtstag die Mammographie als bildgebendes Verfahren regelmäßig durchführen zu lassen.

    Beckenultraschall

    Der Spezial-Ultraschall von der Scheide aus zeigt alle inneren Beckenorgane genau. Damit können Veränderungen an den Eierstöcken (Zysten, gut- oder bösartige Tumore), an der Gebärmutterschleimhaut sowie der Gebärmuttermuskulatur (Myome) frühzeitig erkannt werden. Durch die alleinige Tastuntersuchung sind Befunde insbesondere an den Eierstöcken oft nicht erkennbar, da sie hinter der Gebärmutter liegen. Auch andere Organsysteme wie zum Beispiel die Harnblase oder die Harnröhre lassen sich beim Beckenultraschall ebenfalls gut beurteilen.

    Brustultraschall

    Nach der Mammographie stellt der Brustultraschall (Sonographie) das wichtigste bildgebende Verfahren zur Beurteilung der Brustdrüse dar. Sie ist schmerz- sowie strahlungsfrei und hat keine Nebenwirkungen. Bei unklaren Herdbefunden in der Mammographie, aber auch bei unklaren Tastbefunden wird zur Diagnosesicherung eine Brustultraschalluntersuchung durchgeführt. Der Untersucher kann mit großer Sicherheit Aussagen über die Dignität eines Herdbefundes treffen. Falls der Befund weiterhin unklar bleibt, kann ebenfalls unter Ultraschallsicht eine Gewebeprobe erfolgen. Hierbei gibt es die Möglichkeit einer einfachen Feinnadel-Punktion oder der Entnahme eines Gewebe-Zylinders in örtlicher Betäubung zur weiteren Abklärung.
    Insbesondere bei jungen Frauen (35 Jahre und jünger) ist die Sonographie in der Regel die erste Maßnahme zur Abklärung eines Tastbefundes.
    Bezüglich der Erkennung kleiner Kalkablagerungen in der Brust (als möglicher Hinweis auf Krebsvorstufen) ist die Aussagekraft der Sonographie begrenzt. Sie kann deshalb die Mammographie nicht ersetzen.

    “Ihr Wohlbefinden
    liegt uns am Herzen.”
    Ihr GYNCOLLEGWESERLAND