• Schutzimpfungen

    Durch Schutzimpfungen schützt man sich in erster Linie natürlich selbst vor ansteckenden Krankheiten. Es gibt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für manche Impfungen sind Babys beispielsweise noch zu jung, andere Menschen können aufgrund einer chronischen Erkrankung die eine oder andere Impfung nicht erhalten. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen so Schutz vor der Ausbreitung und Ansteckung mit einer Krankheit bieten. Man spricht dann von Herdenimmunität. Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.

    Schutzimpfungen nach STIKO

    Daher lautet unser Grundsatz: Vorsorgen ist besser als heilen. Infektionskrankheiten und ihre gesundheitlichen Folgen können für Sie und Ihre Familie vermieden werden. Bei einer Schutzimpfung mit Krankheitserregern erlebt ihr Körper die Folgen einer Infektion in abgeschwächter Form, auf Grund dessen Abwehrstoffe (Antikörper) gebildet werden, die vor einer richtigen Infektion schützen. Einige Impfungen müssen in bestimmten Zeitintervallen aufgefrischt werden. Schutzimpfungen haben in unserer Praxis eine große Bedeutung.
    Frauen suchen in verschiedenen Lebensphasen uns Frauenärzte auf. Im Rahmen dieser Kontakte ist es ratsam und wenig aufwendig, den Impfschutz zu aktualisieren.

    MMR Impfung

    Besonderen Wert legen wir auf die Vollständigkeit des MMR (Masern/Mumps/Röteln) Schutzes. Laut der aktuellsten STIKO (Ständigen Impfkommission) Empfehlung sollen alle Frauen im gebärfähigem Alter zwei eingetragene Impfungen im Impfpass dokumentiert haben um einer möglichen Rötelninfektion und der daraus resultierenden schwersten Erkrankung der Rötelnembryopathie vorzubeugen.

    Gegen Keuchhusten Impfen lassen

    Auch sollen alle engen Kontaktpersonen von Säuglingen zum Schutz der Neugeborenen eine Keuchhustenimpfung erhalten. Diese Impfung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und nur in Verbindung einer Tetanus-Diphterie-(Polio)-Impfung erhältlich. Wir empfehlen daher, diese Impfung vor der Geburt durchführen zu lassen. Vater, Geschwister, Großeltern, Tagesmütter und andere Kontaktpersonen können gerne ihre Impfpässe zur Überprüfung in unserer Praxis vorlegen und sich impfen lassen.

    HPV Impfung

    Gerade in unserem Fachgebiet liegt es uns am Herzen, dass sich alle Mädchen im Alter von 9-14 Jahren gegen HPV impfen lassen. Nur so kann einer späteren Infektion mit HPV (Humane Papillomviren) (Humane Papillomviren, abgekürzt HPV, sind die häufigsten sexuell übertragenen Viren der Welt. Bisher sind mehr als 120 Virustypen bekannt, von denen etwa 40 die Geschlechtsorgane befallen. Einige dieser Viren sind für die Bildung von gutartigen Feigwarzen an den Genitalien verantwortlich, andere Typen sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt > (aus www.frauenaerzte-im-netz.de) vorgebeugt werden. Diese Gebärmutterhalskrebsimpfung sollte spätestens bis zum 18. Lebensjahr (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) nachgeholt werden.
    Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um einer Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Human Papillomviren (HPV), welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind, zu verhindern.
    Nach Eingriffen am Gebärmutterhals auf Grund schlechter Abstriche sollte die Impfung nach operativer Sanierung durchgeführt werden.

    Grippeimpfung

    The same procedure as last year? The same procedure as every year! So raten wir allen Frauen, besonders auch unseren schwangeren Patientinnen, sich jährlich gegen die Grippe (Influenza) impfen zu lassen! Denn nur durch diese Grippeimpfung kann eine mögliche Infektion der schweren Grippe vorgebeugt werden.

    Die Schutzimpfungen, zu denen wir in unserer Praxis raten, richten sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin und werden stets den aktuellsten Standards angepasst.

    Zwei wichtige Grundregeln für das Impfen

    Jede Impfung muss im internationalen Impfausweis dokumentiert sein, denn nur jede dokumentierte Impfung zählt man sollte nicht auf eine Schutzimpfung verzichten, weil man glaubt, diese vor Jahren mal erhalten zu haben, denn ein Überimpfen gibt es nicht.

    Unser Tipp: Bringen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch Ihren Impfpass mit in die Praxis und zeigen Sie ihn vor. Wir werden ihr Impfbuch auf Vollständigkeit überprüfen und Sie individuell beraten. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen auf Sie persönlich zugeschnitten Impfplan aus.

    Die wichtigsten Impfungen
    für Mädchen und Frauen

    Gebärmutterhalskrebsimpfung/
    Genitalwarzen (HPV)
    bis 18 Jahre Krankenkassenleistung
    Röteln, Masern, Mumps
    Krankenkassenleistung
    Windpocken
    bis 18 Jahre Krankenkassenleistung
    Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie,
    Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitits)
    Krankenkassenleistung
    Grippeimpfung
    Krankenkassenleistung
    Pneumokokken
    Krankenkassenleistung
    Meningokokken
    bis 18 Jahre Krankenkassenleistung
    Hepatitis B
    bis 18 Jahre Krankenkassenleistung
    FSME (Frühsommer-Meningoencephalitits),
    eine durch Zecken übertragende Hirnhautentzündung
    keine Krankenkassenleistung
    Hepatitis A
    keine Krankenkassenleistung
    “Ihr Wohlbefinden
    liegt uns am Herzen.”
    Ihr GYNCOLLEGWESERLAND